Liebe Bürger.
Rauchmelder retten Leben. Im Schlaf ist der Geruchsinn des Menschen ausgeschaltet, der Gehörsinn allerdings schläft nie!
Der größte Teil aller Brandopfer (ca. 90 - 95%) sterben nicht durch die Flammen, sondern durch die giftigen Gase des Brandrauches die im Schlaf nicht bemerkt werden. Schon ab 3 Atemzügen im giftigen Rauch kann es zu einer Bewusstlosigkeit kommen, die letztendlich zum Tode führt.
In Niedersachsen besteht eine Einbaupflicht für Rauchmelder:
- für Neu- und Umbauten ab 01.11.2012
- für bestehende Wohnungen ab 31.12.2015
Verantwortlich für den Einbau ist immer der Eigentümer, auch wenn die Wohnung vermietet ist. Der Mieter muss sich aber darum kümmern, dass der Melder funktioniert.
Die Behörden werden nicht flächendeckend nach Verstößen suchen. Wenn es jedoch brennt und kein Rauchmelder montiert war, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen.
Es muss mindestens ein Rauchwarnmelder angebracht werden in:
- Schlafzimmern
- Kinderzimmern
- Fluren die als Rettungsweg für Aufenthaltsräume gelten
Optimal wäre die Montage in allen Zimmern. Gerade zu Weihnachten brennt häufig der Adventskranz im Wohnzimmer.
Wo wird ein Rauchmelder im Raum montiert?
Um den Rauchmelder zu montieren sind einige Punkte zu berücksichtigen, damit der Rauchmelder ordnungsgemäß funktioniert:
An Wänden ist es untersagt Rauchmelder zu montieren!
Grund dafür ist, dass der Rauch nicht in die Rauchkammer des Rauchmelders eindringen kann, oder einfach hindurch zieht und der Melder keinen Alarm auslöst.
Sonderfall Dachschräge:
Rauchmelder dürfen an Dachschrägen mit einer Neigung bis zu 20 Grad montiert werden. Jedoch sollte ein Mindestabstand von 50 cm und ein maximaler Abstand von 1 Meter von der Deckenspitze eingehalten werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich ein Wärmepolster bildet, welches das Eindringen des Rauches in die Rauchkammer behindert und ein Auslösen des Melders verhindert.
Werden Dachschrägen von einer Waagerechten (Balken/Zwischendecke) von mindestens 1 Meter verbunden, so wird der Rauchmelder in der Mitte montiert.
Was gibt es noch zu beachten?
Was gibt es beim Kauf zu beachten?
Beim Kauf eines Rauchwarnmelders sollten Sie auf die folgenden Normen achten. Die DIN EN 14604, die VdS und das CE-Zeichen müssen auf jedem Rauchmelder stehen. Wenn zusätzlich das "Q", oder das Testzentrum Kriwan auf dem Rauchmelder angegeben sind, dann können Sie davon ausgehen, das dass Gerät getestet ist und über Jahre ohne Probleme funktionieren sollte.
Die DIN EN 14604 ist eine europäische Norm für die Anforderungen an Rauchwarnmelder. Sie definiert die Anforderung, damit Rauchmelder in der EU verkauft werden dürfen. Alle Prüfer (VdS, Kriwan Testzentrum) richten sich nach der DIN 14604.
Die VdS gibt hierzulande als wichtigstes Qualitätsmerkmal für
Sicherheits- und Brandmeldetechnik.
Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, sondern ein Verwaltungszeichen.
Auch das CE- Zeichen muss auf jeden Melder eingetragen sein.
Das "Q" zeigt an, das dass Gerät getestet ist und über Jahre ohne Probleme funktionieren sollte.
Kriwan Testzentrum ist ein TÜV der sich auf die Prüfung von Brandmeldetechnik spezialisert hat. Eine Zertifizierung von
Kriwan kann von der Wertigkeit, ähnlich wie das VdS-Siegel
angesehen werden.