Information Rauchmelder

Liebe Bürger.

Rauchmelder retten Leben. Im Schlaf ist der Geruchsinn des Menschen ausgeschaltet, der Gehörsinn allerdings schläft nie!

Der größte Teil aller Brandopfer (ca. 90 - 95%) sterben nicht durch die Flammen, sondern durch die giftigen Gase des Brandrauches die im Schlaf nicht bemerkt werden. Schon ab 3 Atemzügen im giftigen Rauch kann es zu einer Bewusstlosigkeit kommen, die letztendlich zum Tode führt.

 

In Niedersachsen besteht eine Einbaupflicht für Rauchmelder:

- für Neu- und Umbauten                ab 01.11.2012

- für bestehende Wohnungen         ab 31.12.2015

 

Verantwortlich für den Einbau ist immer der Eigentümer, auch wenn die Wohnung vermietet ist. Der Mieter muss sich aber darum kümmern, dass der Melder funktioniert.

Die Behörden werden nicht flächendeckend nach Verstößen suchen. Wenn es jedoch brennt und kein Rauchmelder montiert war, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. 

 

Es muss mindestens ein Rauchwarnmelder angebracht werden in:

- Schlafzimmern

- Kinderzimmern

- Fluren die als Rettungsweg für Aufenthaltsräume gelten

 

Optimal wäre die Montage in allen Zimmern. Gerade zu Weihnachten brennt häufig der Adventskranz im Wohnzimmer.

 

Wo wird ein Rauchmelder im Raum montiert?

 

Um den Rauchmelder zu montieren sind einige Punkte zu berücksichtigen, damit der Rauchmelder ordnungsgemäß funktioniert:

  •  Rauch steigt immer auf. Deshalb werden Rauchmelder optimal unter der Decke in der Mitte eines Raumes an der höchsten Stelle montiert. Falls dies nicht möglich ist, muss der Abstand zu Wänden/ Ecken/ Deckenbalken/ Unterzügen/ Lampen  mind. 50 cm betragen, damit der Rauch ungehindert in die Rauchkammer des Melders gelangen kann.
  • In Räumen die L-förmig angeordnet sind, ist darauf zu achten, dass der Rauchmelder auf der Gehrungslinie montiert wird. Bei L-förmigen Räumen über 60 m² , sollte jeder Schenkel als eigenständiger Raum angesehen werden. Also für jeden Schenkel ein eigener Melder.
  • Bei größeren Räumen die mit großen Möbeln, oder Teilwänden unterteilt wurden, sollte für jeden Teilbereich ein eigener Rauchmelder installiert werden.
  • In Fluren die eine Breite von 3 Meter überschreiten, sollte der Abstand zu den Stirnseiten des Flures nicht mehr als 7,5 Meter betragen. Zudem sollte der Abstand zwischen den Rauchmeldern nicht mehr als 15 Meter überschreiten. Falls die Flure L-förmig angeordnet sind, sollte in der Gehrungslinien ebenfalls ein Rauchmelder montiert werden.

 

An Wänden ist es untersagt Rauchmelder zu montieren!

 

Grund dafür ist, dass der Rauch nicht in die Rauchkammer des Rauchmelders eindringen kann, oder einfach hindurch zieht und der Melder keinen Alarm auslöst.

 

Sonderfall Dachschräge:

 

Rauchmelder dürfen an Dachschrägen mit einer Neigung bis zu 20 Grad montiert werden. Jedoch sollte ein Mindestabstand von 50 cm und ein maximaler Abstand von 1 Meter von der Deckenspitze eingehalten werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich ein Wärmepolster bildet, welches das Eindringen des Rauches in die Rauchkammer behindert und ein Auslösen des Melders verhindert.

Werden Dachschrägen von einer Waagerechten (Balken/Zwischendecke) von mindestens 1 Meter verbunden, so wird der Rauchmelder in der Mitte montiert.

 

 

Was gibt es noch zu beachten?

  • Montieren Sie keine Rauchmelder in Räumen in denen häufig Dämpfe, hohe Luftfeuchtigkeit, Abgase oder Staub auftreten (z.B. Küche Bad), da es zu Fehlalarmen kommen kann.  Für diese Bereiche empfehlen sich Hitzemelder.
  • Rauchmelder funktionieren nur in einem bestimmten Temperaturbereich von -10 bis + 50 Grad Celsius. Informieren Sie sich in der Gebrauchsanleitung, oder beim Hersteller über den Temperaturbereich
  • Der Rauchmelder sollte nicht durch hohe Schränke oder ähnliches verdeckt werden, da sonst evtl. kein Rauch in die Rauchkammer eindringen kann, so das der Alarm verzögert wird.
  • Des weiteren sollte der Rauchmelder nicht in Bereichen montiert werden, in denen starke Zugluft vorherrscht, da auch hierdurch eine Auslösung verzögert, oder sogar verhindert wird.

Was gibt es beim Kauf zu beachten?

Beim Kauf eines Rauchwarnmelders sollten Sie auf die folgenden Normen achten. Die DIN EN 14604, die VdS und das CE-Zeichen müssen auf jedem Rauchmelder stehen. Wenn zusätzlich das "Q", oder das Testzentrum Kriwan auf dem Rauchmelder angegeben sind, dann können Sie davon ausgehen, das dass Gerät getestet ist und über Jahre ohne Probleme funktionieren sollte.

 

Die DIN  EN 14604 ist eine europäische Norm für die Anforderungen an Rauchwarnmelder. Sie definiert die Anforderung, damit Rauchmelder in der EU verkauft werden dürfen. Alle Prüfer (VdS, Kriwan Testzentrum) richten sich nach der DIN 14604.

 

 Die VdS gibt hierzulande als wichtigstes Qualitätsmerkmal für  

 Sicherheits- und Brandmeldetechnik.

 

 

Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, sondern ein Verwaltungszeichen.

Auch das CE- Zeichen muss auf jeden Melder eingetragen sein.

 

 

Das "Q" zeigt an, das dass Gerät getestet ist und über Jahre ohne Probleme  funktionieren sollte.

 

Kriwan Testzentrum ist ein TÜV der sich auf die Prüfung von Brandmeldetechnik spezialisert hat. Eine Zertifizierung von

                  Kriwan kann von der Wertigkeit, ähnlich wie das VdS-Siegel

                  angesehen werden.